Immobilienbewertung Mecklenburgische-Seenplatte
- Bewertung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien (wie z.B. Wohn- und Geschäftshaus) oder Bürogebäude.
- Immobilienbewertung bei Scheidung. Ermittlung von Anfangs- und Endwert im Zugewinnausgleich bei einem Scheidungsverfahren.
- Immobilienbewertung bei Nießbrauch. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen und ist wie Volleigentum ggf. mit Zustimmung handelbar.
- Fragen zu Grundstücken, auf denen Wegerechte liegen oder zum Beispiel im Rahmen einer Hinterland-Bebauung eingeräumt werden sollen.
- Ermittlung und Berücksichtigung von Barwerten bei Wohn- und Nießbrauchrechten.
- Immobilienbewertung bei Schenkung.
- Unabhängiges Immobilien Gutachten bei Hausverkauf ohne Makler oder bei Immobilien Kauf von privatem Eigentümer.
Beispiele:
Als Sachverständiger für Immobilienbewertung erstelle ich für Sie Verkehrswertgutachten in Mecklenburgische-Seenplatte im Sinne des § 194 BauGB. Ich ermittel unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Ich verfasse professionelle Immobiliengutachten, die bei Gerichten anerkannt sind. Diese werden unter Berücksichtigung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbstverständlich erarbeite ich auch Kurzgutachten in Mecklenburgische-Seenplatte.
Wann ist ein Gutachten sinnvoll?
- Wenn Sie auf die Frage „Wie viel ist meine Immobilie wert?“ eine verlässliche Antwort durch einen neutralen Gutachter brauchen.
- Wenn Sie Ihr Vermögen aufteilen möchten.
- Wenn Sie bei einer Scheidung oder Trennung eine Anfangs- und Endwertbestimmung der gemeinsamen Immobilie benötigen.
- Wenn Sie Pflichtteilsansprüche exakt beziffern wollen.
- Wenn Sie den tatsächlichen Verkehrswert nach rechtlichen Gegebenheiten (§194 Baugesetzbuch) ermitteln lassen wollen.
- Wenn Sie einen Kaufpreis durch ein Gutachten stützen möchten: Dies gibt Sicherheit für Verkäufer und Käufer.
- Wenn Sie eine zuverlässige Ermittlung der Werte von Rechten und Belastungen einer Immobilie wünschen.
Ich bewerte Ihr Objekt in:
Brandenburg
Landkreise Uckermark, Barnim, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Märkisch-Oderland
Gemeinden/Städte Uckerland, Nordwestuckermark, Boitzenburger Land, Lychen, Templin, Gerswalde, Angermünde, Pinnow, Schwedt/Oder, Gartz (Oder), Gramzow, Brüssow, Prenzlau, Fürstenberg/Havel, Gransee, Zehdenick, Löwenberger Land, Liebenwalde, Oranienburg, Kremmen, Lindow (Mark), Rheinsberg, Temnitz, Wittstock/Dosse, Kyritz, Fehrbellin, Joachimsthal, Schorfheide, Eberswalde, Wandlitz, Biesenthal-Barnim, Britz-Chorin-Oderberg, Bad Freienwalde, Falkenberg-Höhe, Barnim-Oderbruch, Bernau bei Berlin
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald
Gemeinden/Städte Feldberger-Seenlandschaft, Woldegk, Stargarder Land, Neustrelitz-Land, Neustrelitz, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Penzliner Land, Neubrandenburg, Neverin, Friedland, Strasburg (Uckermark), Uecker-Randow-Tal, Löcknitz-Penkun, Pasewalk, Stettiner Haff, Torgelow-Ferdinandshof, Ueckermünde, Anklam, Anklam-Land, Treptower Tollensewinkel, Stavenhagen, Röbel-Müritz, Waren, Malchow, Züssow, Jarmen-Tutow
weitere Regionen sind nach Abstimmung möglich
