
Immobilienbewertung
- Bewertung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien (wie z.B. Wohn- und Geschäftshaus) oder Bürogebäude.
- Immobilienbewertung bei Scheidung. Ermittlung von Anfangs- und Endwert im Zugewinnausgleich bei einem Scheidungsverfahren.
- Immobilienbewertung bei Nießbrauch. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen und ist wie Volleigentum ggf. mit Zustimmung handelbar.
- Fragen zu Grundstücken, auf denen Wegerechte liegen oder zum Beispiel im Rahmen einer Hinterland-Bebauung eingeräumt werden sollen.
- Ermittlung und Berücksichtigung von Barwerten bei Wohn- und Nießbrauchrechten.
- Immobilienbewertung bei Schenkung.
- Unabhängiges Immobilien Gutachten bei Hausverkauf ohne Makler oder bei Immobilien Kauf von privatem Eigentümer.
Beispiele:
Sie wollen wissen: „Was ist mein Haus tatsächlich wert?“, „Wo genau liegt der Marktwert und der Verkehrswert meines Grundstücks?“ oder „Wie teile ich, zum Beispiel bei einer Erbschaft, eine Immobilie gerecht auf – so, dass alles neutral und fair ist? Als unabhängiger Sachverständiger für Immobilienbewertung erstelle ich Ihnen ein rechtssicheres Wertgutachten, das all Ihre Fragen beantwortet. Es ist so einfach: Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten beauftragen. Immobilienwert ermitteln. Wissen, was Sache ist!
Wann ist ein Gutachten sinnvoll?
- Wenn Sie auf die Frage „Wie viel ist meine Immobilie wert?“ eine verlässliche Antwort durch einen neutralen Gutachter brauchen.
- Wenn Sie Ihr Vermögen aufteilen möchten.
- Wenn Sie bei einer Scheidung oder Trennung eine Anfangs- und Endwertbestimmung der gemeinsamen Immobilie benötigen.
- Wenn Sie Pflichtteilsansprüche exakt beziffern wollen.
- Wenn Sie den tatsächlichen Verkehrswert nach rechtlichen Gegebenheiten (§194 Baugesetzbuch) ermitteln lassen wollen.
- Wenn Sie einen Kaufpreis durch ein Gutachten stützen möchten: Dies gibt Sicherheit für Verkäufer und Käufer.
- Wenn Sie eine zuverlässige Ermittlung der Werte von Rechten und Belastungen einer Immobilie wünschen.
Ich bewerte Ihr Objekt in:
Brandenburg
Landkreise Uckermark, Barnim, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Märkisch-Oderland
Gemeinden/Städte Uckerland, Nordwestuckermark, Boitzenburger Land, Lychen, Templin, Gerswalde, Angermünde, Pinnow, Schwedt/Oder, Gartz (Oder), Gramzow, Brüssow, Prenzlau, Fürstenberg/Havel, Gransee, Zehdenick, Löwenberger Land, Liebenwalde, Oranienburg, Kremmen, Lindow (Mark), Rheinsberg, Temnitz, Wittstock/Dosse, Kyritz, Fehrbellin, Joachimsthal, Schorfheide, Eberswalde, Wandlitz, Biesenthal-Barnim, Britz-Chorin-Oderberg, Bad Freienwalde, Falkenberg-Höhe, Barnim-Oderbruch, Bernau bei Berlin
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald
Gemeinden/Städte Feldberger-Seenlandschaft, Woldegk, Stargarder Land, Neustrelitz-Land, Neustrelitz, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Penzliner Land, Neubrandenburg, Neverin, Friedland, Strasburg (Uckermark), Uecker-Randow-Tal, Löcknitz-Penkun, Pasewalk, Stettiner Haff, Torgelow-Ferdinandshof, Ueckermünde, Anklam, Anklam-Land, Treptower Tollensewinkel, Stavenhagen, Röbel-Müritz, Waren, Malchow, Züssow, Jarmen-Tutow
weitere Regionen sind nach Abstimmung möglich
