Immobilienbewertung

  • Bewertung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien (wie z.B. Wohn- und Geschäftshaus) oder Bürogebäude.
  • Immobilienbewertung bei Scheidung. Ermittlung von Anfangs- und Endwert im Zugewinnausgleich bei einem Scheidungsverfahren.
  • Immobilienbewertung bei Nießbrauch. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen und ist wie Volleigentum ggf. mit Zustimmung handelbar.
  • Fragen zu Grundstücken, auf denen Wegerechte liegen oder zum Beispiel im Rahmen einer Hinterland-Bebauung eingeräumt werden sollen.
  • Ermittlung und Berücksichtigung von Barwerten bei Wohn- und Nießbrauchrechten.
  • Immobilienbewertung bei Schenkung.
  • Unabhängiges Immobilien Gutachten bei Hausverkauf ohne Makler oder bei Immobilien Kauf von privatem Eigentümer.

Beispiele:

Sie wollen wissen: „Was ist mein Haus tatsächlich wert?“, „Wo genau liegt der Marktwert und der Verkehrswert meines Grundstücks?“ oder „Wie teile ich, zum Beispiel bei einer Erbschaft, eine Immobilie gerecht auf – so, dass alles neutral und fair ist? Als unabhängiger Sachverständiger für Immobilienbewertung erstelle ich Ihnen ein rechtssicheres Wertgutachten, das all Ihre Fragen beantwortet. Es ist so einfach:  Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten beauftragen. Immobilienwert ermitteln. Wissen, was Sache ist!

Wann ist ein Gutachten sinnvoll?

  • Wenn Sie auf die Frage „Wie viel ist meine Immobilie wert?“ eine verlässliche Antwort durch einen neutralen Gutachter brauchen.
  • Wenn Sie Ihr Vermögen aufteilen möchten.
  • Wenn Sie bei einer Scheidung oder Trennung eine Anfangs- und Endwertbestimmung der gemeinsamen Immobilie benötigen.
  • Wenn Sie Pflichtteilsansprüche exakt beziffern wollen.
  • Wenn Sie den tatsächlichen Verkehrswert nach rechtlichen Gegebenheiten (§194 Baugesetzbuch) ermitteln lassen wollen.
  • Wenn Sie einen Kaufpreis durch ein Gutachten stützen möchten: Dies gibt Sicherheit für Verkäufer und Käufer.
  • Wenn Sie eine zuverlässige Ermittlung der Werte von Rechten und Belastungen einer Immobilie wünschen.

Ich bewerte Ihr Objekt in:

Brandenburg

Landkreise Uckermark, Barnim, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Märkisch-Oderland

Gemeinden/Städte Uckerland, Nordwestuckermark, Boitzenburger Land, Lychen, Templin, Gerswalde, Angermünde, Pinnow, Schwedt/Oder, Gartz (Oder), Gramzow, Brüssow, Prenzlau, Fürstenberg/Havel, Gransee, Zehdenick, Löwenberger Land, Liebenwalde, Oranienburg, Kremmen, Lindow (Mark), Rheinsberg, Temnitz, Wittstock/Dosse, Kyritz, Fehrbellin, Joachimsthal, Schorfheide, Eberswalde, Wandlitz, Biesenthal-Barnim, Britz-Chorin-Oderberg, Bad Freienwalde, Falkenberg-Höhe, Barnim-Oderbruch, Bernau bei Berlin

 

Mecklenburg-Vorpommern

Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald

Gemeinden/Städte Feldberger-Seenlandschaft, Woldegk, Stargarder Land, Neustrelitz-Land, Neustrelitz, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Penzliner Land, Neubrandenburg, Neverin, Friedland, Strasburg (Uckermark), Uecker-Randow-Tal, Löcknitz-Penkun, Pasewalk, Stettiner Haff, Torgelow-Ferdinandshof, Ueckermünde, Anklam, Anklam-Land, Treptower Tollensewinkel, Stavenhagen, Röbel-Müritz, Waren, Malchow, Züssow, Jarmen-Tutow

 

weitere Regionen sind nach Abstimmung möglich

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